Hinweisgebersystem
Verstöße sicher und vertraulich melden
Sie haben bei apm einen Rechtsverstoß beobachtet? Dann sprechen Sie es an. Über unsere Online-Meldeplattform können Sie Hinweise vertraulich an unabhängige Ombudspersonen geben. Das Hinweisgebersystem gilt für die apm Holding GmbH und alle angeschlossenen Tochtergesellschaften.
Sie werden zur geschützten Meldeplattform unserer Ombudspersonen bei PKF WMS Tax & Legal weitergeleitet. Die Plattform ist auf Deutsch und Englisch verfügbar.
Wer kann einen Hinweis abgeben?
Beschäftigte, Auszubildende, Honorarkräfte und Leiharbeitnehmende von apm sowie alle anderen Personen, die im beruflichen Kontakt mit uns von einem Verstoß erfahren haben, etwa Kooperationspartner, Praxiseinrichtungen oder Lieferanten.
Was können Sie melden?
Das Hinweisgebersystem ist für Verstöße nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vorgesehen, insbesondere:
- strafbare Handlungen, zum Beispiel Betrug, Untreue, Bestechung oder Diebstahl
- bußgeldbewehrte Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Leben, Gesundheit oder den Rechten von Beschäftigten, zum Beispiel beim Arbeitsschutz, bei Arbeitszeiten oder beim Mindestlohn
- weitere Rechtsverstöße, etwa im Datenschutz oder Verbraucherschutz
Die vollständige Übersicht finden Sie auf der Meldeplattform. Für allgemeine Anfragen, Lob oder Kritik zu Kursen und Service nutzen Sie bitte unsere Feedback-Seite.
So läuft Ihre Meldung ab
- Hinweis abgeben: über die Meldeplattform.
- Eingangsbestätigung: Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung.
- Prüfung: Die Ombudspersonen prüfen zunächst eigenständig, ob ein Verstoß nach dem Hinweisgeberschutzgesetz vorliegt oder plausibel ist. Anschließend klären sie den Sachverhalt gemeinsam mit der von apm benannten Vertrauensperson auf.
- Rückmeldung: Spätestens nach 3 Monaten erfahren Sie, was aus Ihrer Meldung geworden ist.
Wer sind die Ombudspersonen?
Unsere Ombudspersonen sind erfahrene externe Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der PKF WMS Tax & Legal GmbH & Co. KG in Osnabrück. Sie sind unabhängig, an keine Weisungen gebunden und zur absoluten Vertraulichkeit verpflichtet.
Ihre Identität ist geschützt
Ihre Meldung wird streng vertraulich behandelt. Ihre Identität erfahren nur die Personen, die für die Bearbeitung zuständig sind. Ohne Ihre Zustimmung wird sie nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen weitergegeben. Niemand darf wegen einer Meldung benachteiligt werden.
Wer in guter Absicht einen vermeintlichen Verstoß meldet, der sich später nicht bestätigt, hat nichts zu befürchten. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldungen können jedoch straf-, zivil- und arbeitsrechtliche Folgen haben.
Behördliche Meldestellen
Neben unserem internen Hinweisgebersystem können Sie sich auch an eine staatliche externe Meldestelle wenden, insbesondere an die Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz. Wir freuen uns aber, wenn Sie uns zuerst die Möglichkeit geben, Missstände selbst aufzuklären und zu beheben.
Unser Anspruch
Als bundesweit tätiges Bildungsunternehmen tragen wir Verantwortung für unsere Mitarbeitenden, Auszubildenden und Partner. Wir halten uns an geltendes Recht und setzen uns für faire Arbeitsbedingungen, Menschenrechte und Umweltschutz ein, auch in unseren Lieferketten. Hinweise helfen uns, Fehlentwicklungen früh zu erkennen und abzustellen.
Downloads: Datenschutzerklärung zum Hinweisgebersystem