Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten
Neues Qualitätssystem gilt seit Juli 2026
Seit dem 1. Juli 2026 werden ambulante Pflegedienste und ambulante Betreuungsdienste nach einem neuen bundesweit einheitlichen Verfahren geprüft. Gleichzeitig gelten neue Regeln dafür, wie die festgestellte Qualität öffentlich dargestellt wird. Das bisherige System der Pflegenoten von „sehr gut“ bis „mangelhaft“ ist für neue Prüfungen nicht mehr maßgeblich. Statt einer zusammenfassenden Schulnote werden nun einzelne Qualitätsbereiche differenziert betrachtet. Auch für ambulante Betreuungsdienste besteht damit erstmals eine eigene Form der Qualitätsdarstellung.
Während der Übergangszeit können auf den Internetportalen der Pflegekassen weiterhin ältere Transparenzberichte zu finden sein. Diese bleiben so lange sichtbar, bis für den jeweiligen Dienst ein Prüfergebnis nach dem neuen Verfahren veröffentlicht wurde. Ergebnisse aus dem früheren Notensystem dürfen jedoch nicht unmittelbar mit den neuen Bewertungen verglichen werden, da beide Verfahren auf unterschiedlichen Prüf- und Bewertungsgrundlagen beruhen.
So werden ambulante Einrichtungen seit dem 1. Juli 2026 geprüft
Die rechtliche und fachliche Grundlage bilden die Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die ambulante Pflege. Teil 1a betrifft ambulante Pflegedienste, während Teil 1b die Prüfung ambulanter Betreuungsdienste regelt. Durchgeführt werden die Prüfungen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst oder den Prüfdienst des Verbandes der Privaten Krankenversicherung.
Im Mittelpunkt steht stärker als zuvor die Frage, welche Qualität bei den versorgten Menschen tatsächlich ankommt. Deshalb wird nicht mehr hauptsächlich anhand zahlreicher einzelner Dokumentationskriterien geprüft. Stattdessen betrachtet das Prüfteam umfassendere Qualitätsaspekte und untersucht die konkrete Versorgungssituation einer Stichprobe. Bei ambulanten Pflegediensten können je nach Thema bis zu neun versorgte Personen in die Prüfung einbezogen werden. Auch das Fachgespräch mit den Beschäftigten des Dienstes hat an Bedeutung gewonnen und dient als wichtige Informationsquelle für die fachliche Beurteilung.
Für jeden anwendbaren Qualitätsaspekt sammelt das Prüfteam die notwendigen Informationen, ordnet die Feststellungen mithilfe vorgegebener Leitfragen ein und nimmt anschließend eine Bewertung für die jeweilige versorgte Person vor. Dabei gelten vier Kategorien:
A. Keine Auffälligkeiten oder Defizite
Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass die Versorgung fachliche Mängel aufweist.
B. Auffälligkeiten, die keine Risiken oder negativen Folgen für die versorgte Person erwarten lassen
Es bestehen zwar Verbesserungsmöglichkeiten, für die versorgte Person sind daraus jedoch keine Nachteile oder Gefahren zu erwarten.
C. Defizit mit Risiko negativer Folgen für die versorgte Person
Ein fachlicher Mangel hat ein vermeidbares Risiko entstehen lassen, ohne dass bereits konkrete negative Folgen eingetreten sein müssen.
D. Defizit mit eingetretenen negativen Folgen für die versorgte Person
Aufgrund eines fachlichen Mangels ist bereits eine Beeinträchtigung eingetreten. Diese kann beispielsweise die Gesundheit, das Wohlbefinden, die Selbstbestimmung oder eine bedarfsgerechte Versorgung betreffen.
Wie die Ergebnisse veröffentlicht werden
Die Bewertungen A bis D beziehen sich zunächst auf die Versorgung der einzelnen Personen aus der Stichprobe. Für die öffentliche Qualitätsdarstellung werden diese Einzelergebnisse anschließend für jeden Qualitätsaspekt zusammengeführt. Dabei führen Auffälligkeiten der Kategorie B nicht zu einer negativen Gesamtbewertung. Entscheidend für die Berechnung sind vor allem die Anzahl und die Schwere der festgestellten C- und D-Bewertungen.
Anstelle einer Gesamtnote wird jeder veröffentlichte Qualitätsaspekt einer von vier Stufen zugeordnet:
- Keine oder geringe Qualitätsdefizite
- Moderate Qualitätsdefizite
- Erhebliche Qualitätsdefizite
- Schwerwiegende Qualitätsdefizite
Die Darstellung erfolgt mithilfe eines abgestuften Symbols aus vier Quadraten und wird zusätzlich sprachlich erläutert. Dadurch sollen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen besser erkennen können, in welchen konkreten Versorgungsbereichen ein Dienst gute Ergebnisse erzielt und wo Defizite festgestellt wurden. Die Ergebnisse werden also nicht mehr zu einer einzelnen Schulnote zusammengezogen, sondern themenbezogen veröffentlicht.
Beratung bei besonders sensiblen Themen
Einige Aspekte des Prüfverfahrens dienen in erster Linie dem fachlichen Austausch und werden nicht mit der üblichen Bewertungssystematik beurteilt. Dazu gehört unter anderem die Zusammenarbeit des ambulanten Dienstes mit den an der Versorgung beteiligten An- und Zugehörigen. Das Prüfteam betrachtet beispielsweise, ob Absprachen über Aufgaben und Verantwortlichkeiten getroffen wurden und ob die Vorstellungen der Angehörigen angemessen berücksichtigt werden konnten. Ziel ist es, Schwierigkeiten zu erkennen und gemeinsam mögliche Verbesserungen zu besprechen.
Ein weiterer Beratungsbereich betrifft den Umgang mit möglichen Anzeichen von Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigung oder Unterversorgung. In einem Fachgespräch wird erörtert, ob entsprechende Hinweise wahrgenommen wurden, wie der Dienst darauf reagiert hat und welche Handlungsmöglichkeiten im konkreten Fall bestehen. Im Vordergrund steht dabei nicht eine formale Bewertung, sondern die Sensibilisierung der Einrichtung und die Beratung zu geeigneten Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen.
Gründe für die Neugestaltung des Qualitätssystems
Das frühere Notensystem konnte die Unterschiede zwischen ambulanten Einrichtungen nur unzureichend sichtbar machen. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen boten die veröffentlichten Gesamtnoten daher häufig keine ausreichende Orientierung bei der Auswahl eines geeigneten Pflegedienstes. Mit der Reform soll die tatsächliche Versorgungsqualität nachvollziehbarer und differenzierter dargestellt werden.
Die Grundlage für diese Entwicklung wurde bereits 2016 mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz geschaffen. Der neu eingerichtete Qualitätsausschuss Pflege erhielt den Auftrag, wissenschaftlich fundierte Prüfverfahren und eine Alternative zur bisherigen Darstellung durch Pflegenoten entwickeln zu lassen. Das Konzept für die ambulante Pflege entstand unter Beteiligung der Hochschule Osnabrück und des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld. Die entwickelten Instrumente wurden anschließend in Pilot- und Praxistests überprüft und weiterentwickelt.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Regelungen am 1. Juli 2026 wurde die ambulante Pflege damit an die bereits zuvor reformierten Qualitätssysteme der stationären Pflege und der Tagespflege angeglichen. Der Schwerpunkt liegt nun weniger auf einer pauschalen Gesamtnote und stärker auf der konkreten Frage, ob Menschen fachgerecht, bedarfsgerecht und ohne vermeidbare Risiken versorgt werden.
(Stand Juli 2026)