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Flexible E-Learnings, die Spaß machen

Lerne unsere Fort- und Weiterbildungen im E-Learning kennen! Ideal für Berufstätige, die ihr Wissen erweitern oder auffrischen möchten. Die Kurse werden entweder ganz als E-Learnings oder teilweise in Kombination mit anderen Unterrichtsformen absolviert. Die E-Learning-Einheiten können flexibel gestartet und jederzeit pausiert werden. Somit lässt sich diese Unterrichtsform besonders gut in den hektischen Arbeitsalltag integrieren.

Kursübersicht

Betreuungskräfte 3 Angebote
  • E-Learning – Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte (Variante 1) E-Learning Pflichtfortbildung

    Terminauswahl

    Ab 175 €
    Als Betreuungskraft anerkanntes Personal fängt den zusätzlichen Beaufsichtigungs- und Beschäftigungsbedarf auf und unterstützt so Pflegekräfte. Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c (87b a. F.), 45a und b SGB XI aufrecht zu erhalten, sind jährlich 16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten als Fortbildung nachzuweisen.

    Die Pflichtfortbildung richtet sich primär an ausgebildete Betreuungskräfte, Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistenten nach § 43b SGB XI (Richtlinien §53c SGB XI).

    Inhalte der Variante 1:
    – Es grünt so grün – Beschäftigung mit der Natur
    – Intergenerative Projekte
    – Notfallsituationen richtig meistern
    – Hygiene bei der Speisezubereitung mit Heimbewohnern
    – Rechtliche Rahmenbedingungen für Betreuungskräfte
    – Grundlagen zur Biographiearbeit
    – Methoden und Beispiele zur Biographiearbeit
    – Wer rastet, der rostet – Beschäftigungsangebote zur Bewegung
    – Bildnerisches Gestalten
    – Sterbebegleitung
    – Verbesserte Kommunikation mit Menschen mit Demenz
    – Diabetes mellitus: Zuckerkrankheit – Symptome, Komplikationen, Spätfolgen

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    Unterrichtsstunden: 16

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  • E-Learning – Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte (Variante 2) E-Learning Pflichtfortbildung

    Terminauswahl

    Ab 175 €
    Als Betreuungskraft anerkanntes Personal fängt den zusätzlichen Beaufsichtigungs- und Beschäftigungsbedarf auf und unterstützt so Pflegekräfte. Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c (87b a. F.), 45a und b SGB XI aufrecht zu erhalten, sind jährlich 16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten als Fortbildung nachzuweisen.

    Die Pflichtfortbildung richtet sich primär an ausgebildete Betreuungskräfte, Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistenten nach § 43b SGB XI (Richtlinien §53c SGB XI).

    Inhalte der Variante 2:
    – Umgang mit Notfallsituationen
    – Sterbebegleitung
    – Kommunikation bei Demenz
    – Grundlagenwissen zu Diabetes mellitus
    – Deprivationsprophylaxe
    – Umgang mit beruflichen Belastungen
    – Medizinische Geräte und Implantate
    – Umgang mit Konfliktsituationen
    – Integration von Angehörigen
    – Ausflüge planen und durchführen
    – Interkulturelle Begleitung
    – Copingstrategien

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    Unterrichtsstunden: 16

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  • E-Learning – Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte (Variante 3) E-Learning Pflichtfortbildung

    Terminauswahl

    Ab 175 €
    Als Betreuungskraft anerkanntes Personal fängt den zusätzlichen Beaufsichtigungs- und Beschäftigungsbedarf auf und unterstützt so Pflegekräfte. Um die Anerkennung als Betreuungskraft nach §§ 43b, 53c (87b a. F.), 45a und b SGB XI aufrecht zu erhalten, sind jährlich 16 Unterrichtsstunden à 45 Minuten als Fortbildung nachzuweisen.

    Die Pflichtfortbildung richtet sich primär an ausgebildete Betreuungskräfte, Alltagsbegleiter oder Betreuungsassistenten nach § 43b SGB XI (Richtlinien §53c SGB XI).

    Inhalte der Variante 3:
    – Schwerhörigkeit – Was das ist und wie sie entsteht
    – Umgang und Kommunikation mit schwerhörigen Menschen
    – Erste Hilfe
    – Herzinfarkt
    – Schlaganfall
    – Aspiration
    – Krampanfall
    – Sturzprophylaxe
    – Luftnot
    – Unfall oder Notfall? – Missgeschicke im Alltag
    – Hardcore – Wiederbelebung
    – Sucht
    – Mobilität und Bewegung – Einführung
    – Grundlagen Bewegungsangebote: Alltagsbewegungen
    – Grundlagen Kraftübungen
    – Gleichgewichtsübungen

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    Unterrichtsstunden: 16

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Hygienefachkräfte 1 Angebote
  • Infektionsschutzbeauftragte:r (Impfberater:in) Online-Live-Seminar E-Learning

    Terminauswahl

    Im Rahmen der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Herausforderungen wurden Hygiene- und Impfanforderungen noch einmal in den Vordergrund gerückt. Daher verpflichtet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zukünftig das Einsetzen von Infektionsschutzbeauftragten bzw. Impfbeauftragten innerhalb jeder stationären Pflegeeinrichtung. Verantwortliche Mitarbeiter:innen realisieren die Umsetzung von Maßnahmen zum Infektionsschutz sowie zugehörigen Hygiene- und Organisationsarbeiten. Zur innerbetrieblichen Unterstützung erarbeiten Impfbeauftragte zudem neue Verfahrensabläufe und sind die erste Ansprechinstanz für Bewohner:innen und Angehörige.
    Für die Tätigkeit als Infektionsschutzbeauftragte:r (Impfberater:in) ist eine entsprechende Qualifizierung erforderlich. In unserer Fortbildung erhältst du sowohl das notwendige Fachwissen, als auch das entsprechende Know-how, um die Theorie in der Praxis umzusetzen.

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    Unterrichtsstunden: 10

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Pflegefachkräfte 3 Angebote
  • Außerklinische Intensivpflege „Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“ Online-Live-Seminar E-Learning

    Terminauswahl

    Die Umsetzung unserer Weiterbildung erfolgt nach der Maßgabe der Bundesrahmenempfehlung (Rahmenempfehlungen nach § 132l Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit außerklinischer Intensivpflege vom 03.04.2023) und entspricht den in § 5 Abs. 2 und 3 genannten Anforderungen. Die inhaltliche Ausrichtung erfolgt nach den Vorgaben der Bundesrahmenempfehlung, angelehnt an das gemeinsame Curriculum der Fachgesellschaften. Die Neuerungen der Rahmenempfehlung treten deutschlandweit ab dem 01.07.2023 in Kraft.

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    Unterrichtsstunden: 106

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  • E-Learning – Pflichtfortbildung für Pflegende in der außerklinischen Intensivpflege E-Learning Pflichtfortbildung

    Terminauswahl

    Pflegekräfte sind zu laufender Fortbildung verpflichtet. Dies gilt insbesondere auch für Pflegende in der außerklinischen Intensivpflege. In der S2K-Leitlinie Nichtinvasive und invasive Beatmung als Therapie der chronischen respiratorischen Insuffizienz heißt es hierzu: „[…] Deshalb benötigen sie eine umfangreiche Qualifikation und zum Erhalt der Befähigungen wiederkehrende Fortbildungsangebote […]“.
    Spezifiziert wird diese Aussage beispielsweise im „Muster des Ergänzungsvertrags zur ambulanten außerklinischen Intensivpflege im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege […]“ zwischen bpa und VDEK. Dort ist von 20 Stunden berufsbezogener Fortbildung die Rede.

    Die Pflichtfortbildung beinhaltet die Auffrischung des durch die Weiterbildung angeeigneten Wissens. Sie richtet sich primär an ausgebildete Fachkräfte in der außerklinischen Intensivpflege.

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    Unterrichtsstunden: 28

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  • Infektionsschutzbeauftragte:r (Impfberater:in) Online-Live-Seminar E-Learning

    Terminauswahl

    Im Rahmen der Corona-Pandemie und den daraus resultierenden Herausforderungen wurden Hygiene- und Impfanforderungen noch einmal in den Vordergrund gerückt. Daher verpflichtet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zukünftig das Einsetzen von Infektionsschutzbeauftragten bzw. Impfbeauftragten innerhalb jeder stationären Pflegeeinrichtung. Verantwortliche Mitarbeiter:innen realisieren die Umsetzung von Maßnahmen zum Infektionsschutz sowie zugehörigen Hygiene- und Organisationsarbeiten. Zur innerbetrieblichen Unterstützung erarbeiten Impfbeauftragte zudem neue Verfahrensabläufe und sind die erste Ansprechinstanz für Bewohner:innen und Angehörige.
    Für die Tätigkeit als Infektionsschutzbeauftragte:r (Impfberater:in) ist eine entsprechende Qualifizierung erforderlich. In unserer Fortbildung erhältst du sowohl das notwendige Fachwissen, als auch das entsprechende Know-how, um die Theorie in der Praxis umzusetzen.

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    Unterrichtsstunden: 10

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