Beratung in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
gemäß § 132g SGB V
Beschreibung:
Du möchtest dich neu orientieren und neue Wege gehen? Du möchtest beratend tätig sein, anderen Menschen eine Perspektive geben und ihnen unterstützend zur Seite stehen?
Der Anstieg der Lebenserwartung und die Zunahme an chronisch degenerativen Erkrankungen erfordern eine genaue Betrachtung pflegerischer und medizinischer Behandlungen in Vorbereitung auf die letzte Lebensphase.
An dieser wirst du als Berater:in gem. § 132g SGB V maßgebend beteiligt sein. Du wirst die Wünsche und Vorstellungen deiner Klient:innen in den Mittelpunkt stellen, um ihnen Sicherheit zu geben und deren Würde zu schützen. Die adäquate Umsetzung dieser Idee erfordert zwangsläufig eine vorausschauende und vorausplanende Kommunikation aller an der Versorgung und Begleitung beteiligten Personen. Nur so können unnötige Krankenhauseinweisungen oder nicht erwünschte Behandlungen vermieden und Fehlinformationen im Notfall, in Krisensituationen oder dem Sterbeprozess reduziert werden.
Die Inhalte unserer Weiterbildung Berater:in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase sind individuell auf die Situation des Einzelnen zugeschnitten. Das Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und ggf. seelsorgerlichen Versorgung für die letzte Lebensphase soll dazu beitragen, die Betroffenen in die Lage zu versetzen, selbstbestimmt über Behandlungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen entscheiden zu können. Dein Arbeitgeber/deine Einrichtung hat die Möglichkeit deine Beratungsleistung entsprechend abzurechnen.
Zielgruppe:
Pflegefachkräfte aus vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Fachkräfte von Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit 3-jähriger einschlägiger Berufserfahrung innerhalb der letzten 8 Jahre.
Anmeldungs-/Zugangsvoraussetzung:
Bitte sende uns spätestens 14 Tage, nachdem du die persönliche Anmeldebestätigung erhalten hast, folgende Unterlagen per E-Mail zu:
- Arbeitgebernachweis über die 3-jährige Berufserfahrung innerhalb der letzten 8 Jahre in einem für die Weiterbildung einschlägigen/relevanten Bereich (z.B. Pflegeeinrichtung, Hospiz, ambulanter Pflegedienst, o.ä.)
Der Arbeitgebernachweis muss wie folgt aufgebaut sein:
- Angabe zur Person (Vor, Nachname & Geburtsdatum, Funktionsbezeichnungen/Bezeichnung, die auf der Berufsurkunde steht)
- Berufserfahrung seit welchem Jahr? (Das Unternehmen darf nur die Berufserfahrung bestätigen, die die Person im entsprechenden Unternehmen erlangt hat. Sollte die Person nicht mind. 3 Jahre in dem entsprechenden Unternehmen tätig sein, wird ein Arbeitszeugnis des/der ehemaligen Arbeitgeber/s gefordert.)
- Wöchentliche Arbeitszeit
- Das Anschreiben muss auf Firmenpapier erstellt werden, sowie einen Firmenstempel und den Namen des/der Unterzeichnenden in Druckbuchstaben enthalten
Kopie der Urkunde der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung als
Gesundheits- und Krankenpfleger:in
Altenpfleger:in
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in
staatlich anerkannte:r Heilerziehungspfleger:in
staatlich anerkannte:r Heilpädagog:in
staatlich anerkannte:r Erzieher:in
oder eine andere vergleichbare Berufsausbildung über einen einschlägigen Studienabschluss im Bereich der Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Geistes-, Sozial- oder Erziehungswissenschaften (insbesondere als Pädagog:in, Heilpädagog:in, Sozialarbeiter:in, Sozialpädagog:in, Psycholog:in oder Theolog:in)
Technische Voraussetzungen:
- Computer. Laptop mit Internetzugang
- Headset/Kopfhörer, alternativ Lautsprecher und Mikrofon
- Eine Kamera ist zwingend erforderlich, um deine Anwesenheit bestätigen zu können.
- Für die Anwesenheitsdokumentation und die damit zusammenhängende Ausstellung des Zertifikats ist die Teilnahme von mehr als einer Person an einem Arbeitsplatz im Unterricht nicht möglich.
Kursform & Umfang:
Unsere Weiterbildung gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Teile.
- Teil 1 der Weiterbildung: 48 Unterrichtsstunden im Online-Live-Seminar und 12 Unterrichtsstunden selbstorganisiertes Praktikum, bestehend aus zwei Beratungsprozessen in Begleitung unserer Dozent:innen
- Teil 2 der Weiterbildung: Durchführung von mindestens 7 Beratungsprozessen innerhalb eines Jahres, die alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden. Dieser Praxisteil wird durch Dozent:innen der Akademie nachgehalten.
- Laufzeit: 6 Unterrichtstage in 2 Blöcken/individuelle Laufzeit (Praxisphase 1 muss nach einem Jahr abgeschlossen werden)
Inhalte der Weiterbildung:
- Einführung und Definition „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“
- Medizinisch – pflegerische Sachverhalte
- Einführung in relevante Formulare und Dokumente
- Implementierung und Umsetzung in der Praxis/Dokumentation
- Kommunikation in Beratungsgesprächen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
Abschluss:
apm-Zertifikat
(Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats ist das Einhalten der maximalen Fehlzeit von 10 %)
Wir l(i)eben Pflege- und unsere Umwelt! Dein Zertifikat versenden wir als PDF per E-Mail. Du erhältst dein Zertifikat bis spätestens 3 Wochen nach Beendigung der Weiterbildung.
Hinweis:
Die apm Weiterbildung GmbH übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmenden ergeben. Dies gilt auch für den Fall, dass Kostenträger oder zuständige Behörden aufgrund landesspezifischer Besonderheiten und Regelungen im Bundesland des Auftraggebers im Nachgang der Teilnahme das erworbene Zertifikat nicht anerkennen.
Die Sicherstellung der persönlichen Erfüllung anerkennungsrelevanter landesspezifischer Kriterien obliegt dem Auftraggeber.
Förderung:
- Bildungsscheck (NRW & MW), Weiterbildungsbonus Plus (HH), WIN-Förderung (NDS)
- Bitte informiere dich vor der Anmeldung, ob und welche Förderung für dich in Frage kommt. Nicht alle Förderungen sind mit jeder Fort-/Weiterbildung kombinierbar.
- WICHTIG: Auf dem Förderbescheid muss unbedingt die apm Weiterbildung GmbH als der ausrichtende Bildungsträger eingetragen sein.
- ALLGEMEINE INFO: Die Förderung muss 3 Wochen vor Beginn des Seminars an folgender Adresse korrekt und im Original vorliegen:
apm Weiterbildung GmbH, Alte Straße 65, 44143 Dortmund
Eine Annahme nach Ablauf der Frist ist nicht möglich. - Bitte beachte, dass eine geförderte Teilnahme am regulären Kurspreis bemessen wird.
Rechnung:
Rechnungen werden per E-Mail versendet.
Sofern du deine Rechnung per Post erhalten möchtest, gib uns eine schriftliche Rückmeldung mit dem Titel der Weiterbildung, dem Starttermin und des Teilnehmernamens an: fortbildung@apm.de
Eine Kursteilnahme ist nur nach vollständigem Ausgleich der Rechnung vor Kursbeginn möglich.
Eine Ratenzahlung ist in drei Monatsraten, ab einer Teilnahmegebühr in Höhe von 1.000 €, möglich.
Eine Anzahlung in Höhe von 500 € ist sofort fällig, die zwei Folgeraten sind bis zum 5. Werktag eines jeden Folgemonats zu zahlen.
Bei Förderungen ist keine Ratenzahlung möglich.
FAQ:
An wen richtet sich diese Weiterbildung Beratung in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
gemäß § 132g SGB V?
Wie ist die Weiterbildung Beratung in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
gemäß § 132g SGB V aufgebaut?
Wie werden die Beratungsprozesse begleitet?
Wird die Weiterbildung Beratung in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
gemäß § 132g SGB V in jedem Bundesland anerkannt?
Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Weiterbildung am Online-Live-Seminar teilzunehmen?
Wie melde ich mich für die Weiterbildung an?
Wie werden die Kursgebühren bezahlt?
Gibt es Fördermöglichkeiten für diese Weiterbildung?
Kann ich eine Ratenzahlung beantragen?
Gibt es ein Handout oder Skripte?
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Zertifikats?
An wen richtet sich diese Weiterbildung Beratung in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g SGB V?
Pflegefachkräfte aus vollstationären Pflegeeinrichtungen sowie Fachkräfte von Einrichtungen der Eingliederungshilfe mit dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre.
Wie ist die Weiterbildung Beratung in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
gemäß § 132g SGB V aufgebaut?
- Unsere Weiterbildung gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Teile.
- Laufzeit: 6 Unterrichtstage in 2 Blöcken/individuelle Laufzeit (Praxisphase 1 muss nach einem Jahr abgeschlossen werden)
Teil 1 der Weiterbildung:
- 48 Unterrichtsstunden im Online-Live-Seminar und
- 12 Unterrichtsstunden selbstorganisiertes Praktikum, bestehend aus zwei Beratungsprozessen in Begleitung unserer Dozent:innen
Teil 2 der Weiterbildung:
- Durchführung von mindestens 7 Beratungsprozessen innerhalb eines Jahres, die alleinverantwortlich geplant, vorbereitet, durchgeführt und dokumentiert werden.
- Dieser Praxisteil wird durch Dozent:innen der Akademie nachgehalten.
Wie werden die Beratungsprozesse begleitet?
Für die ersten zwei Beratungsprozesse vereinbarst du einen Termin mit deiner Lehrkraft, die sich online via Zoom zu dem Beratungsprozess dazu schaltet. Einen Leitfaden hierzu erhältst du zum Start deiner Weiterbildung. Alle weiteren Prozesse werden in Eigenverantwortung durchgeführt. Die Dokumentation hierzu leitest du digital an deine Lehrkraft weiter.
Wird die Weiterbildung Beratung in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase
gemäß § 132g SGB V in jedem Bundesland anerkannt?
Unsere Weiterbildung wird in allen Bundesländern anerkannt. Bitte informiere dich bei deinem zuständigen MD/Heimaufsicht und den Kostenträgern, um ggf. Besonderheiten zu klären.
Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Weiterbildung am Online-Live-Seminar teilzunehmen?
Die technischen Voraussetzungen für unsere Online-Live-Seminare findest du hier:
Wie melde ich mich für die Weiterbildung an?
Eine Anmeldung kannst du oder dein Arbeitgeber online über die Seminarsuche (Lupe) auf unserer Homepage vornehmen: www.apm.de. Bitte beachte, dass es sich hierbei um eine verbindliche Buchung handelt, bei der du unseren AGB zustimmst. Details zu Stornierungen u. a. findest du unter AGB.
Wie werden die Kursgebühren bezahlt?
Wenn du dich privat angemeldet hast, erhältst du eine Rechnung an die von dir angegebene Mailadresse. Wenn du von deinem Arbeitgeber angemeldet wurdest, ist dieser auch der Empfänger der Rechnung. Die Rechnung erhältst du ca. 3 Wochen vor Beginn der Weiterbildung.
Gibt es Fördermöglichkeiten für diese Weiterbildung?
Da dieser Kurs nicht AZAV-zertifiziert ist, kannst du keinen Bildungsgutschein einreichen.
Einen Bildungsscheck hingegen nehmen wir an, sofern dieser korrekt ausgestellt ist.
WICHTIG: Auf der jeweiligen Förderung muss unbedingt der ausrichtende Bildungsträger (apm Weiterbildung GmbH, Alte Straße 65, 44143 Dortmund) eingetragen sein, der die Weiterbildung durchführt. Die Förderung muss bei uns 3 Wochen vor Beginn des Seminars korrekt und im Original in Dortmund vorliegen. Eine Annahme nach Ablauf der Frist ist nicht möglich. Bitte beachte, dass jeweils nur eine Förderung oder Rabattierung (bpa-Mitglieds-Preise) pro Seminaranmeldung möglich ist.
Kann ich eine Ratenzahlung beantragen?
Gerne ermöglichen wir dir auch eine Ratenzahlung, die du bitte spätestens bei Kursanmeldung angibst. Folgende Konditionen bieten wir an:
- Ratenzahlung ist in drei Monatsraten, ab einer Teilnahmegebühr von 1.000 €, möglich.
- Eine Anzahlung in Höhe von 500 € ist sofort fällig, die Folgeraten sind bis zum 5. Werktag eines des Folgemonats zu zahlen.
- Bei Förderungen ist keine Ratenzahlung möglich!
Bei vorliegenden Förderungen ist keine Ratenzahlung möglich!
Gibt es ein Handout oder Skripte?
Ja. du erhältst sämtliche Skripte in digitaler Form.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Zertifikats?
Wenn du die Voraussetzung für den Erhalt eines apm-Zertifikats erfüllst (das Einhalten der maximalen Fehlzeit von 10%), dann senden wir es dir nach Kursende innerhalb von 3 Wochen digital per E-Mail zu.