Anerkennung
ausländischer
Fachkräfte
Fachkräfte anerkennen lassen!
Die Deckung der Fachkräftelücke im Pflegebereich erfordert neben Ausbildung und Höherqualifizierung von Hilfskräften auch die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland. Die Weiterbildung verfolgt das Ziel, die ausländischen Teilnehmer:innen zielgerichtet auf das Prüfungsverfahren vorzubereiten und damit die Voraussetzungen zu schaffen, als staatlich anerkannte Pflegefachkraft in Deutschland zu arbeiten.
Aufgrund der Besonderheiten im deutschen Pflegesystem ist eine Anpassung der Qualifikationslage nach deutschen Maßgaben erforderlich, um die Kenntnisprüfung zu bestreiten.
Die Teilnehmer:innen sind nach Abschluss der Maßnahme fachlich und sprachlich auf das Kenntnisprüfungsverfahren vorbereitet und schließen mit der Kenntnisprüfung nach § 20a+b KrPflAPrV oder Pflegeberufegesetz ab.
Unser Online-Live-Seminar zum Thema:
Kenntnisprüfungskurs für Pflegekräfte aus EU- und Drittstaaten
Der Kurs ist 100% AZAV förderfähig!
Dieser Kurs kann auf Wunsch in Kombination mit dem Prüfungskurs pflegefachsprachlicher Kompetenzerwerb zur Zulassung zur Kenntnisprüfung (telc B1-B2 Pflege) gebucht werden.
Zielgruppe:
Die Zielgruppe setzt sich zusammen aus Fachkräften der Gesundheits- und Krankenpflege aus EU-Ländern und Drittstaaten, die auf Grundlage derer im Herkunftsland erworbenen Fachqualifikation die staatliche Anerkennung in Deutschland anstreben. Die Bewerber:innen werden auf die Kenntnisprüfung zur Erlangung der Berechtigung des Führens der Berufsbezeichnung als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann vorbereitet und dem Prüfungsverfahren zugeführt. Es handelt sich um Beschäftigte, die über QCG qualifiziert werden.
Voraussetzung für die Teilnahme:
- Fachausbildung oder -studium im Herkunftsland
- Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 (Goethe, telc B1/B2 Pflege, ÖSD etc.)
- Anerkennungsfähigkeit der ausländischen Qualifikation nach deutschem Recht (Defizitbescheid der zuständigen Landesbehörde)
Die Zugangsvoraussetzungen werden im Vorfeld der Teilnahme geprüft:
- Nachweis/Teilnahmezertifikat zum Beleg der Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau B1 (Goethe, telc B1/B2 Pflege, ÖSD etc.)
- Vorliegen des behördlichen Defizitbescheids zur Feststellung der Anerkennungsfähigkeit
Eignungsfeststellung:
Die besondere fachliche Eignung der Teilnehmenden wird aus der persönlichen Wahl der Weiterbildung und den erbrachten Belegen heraus festgestellt. Aufgrund der fachlichen Vorqualifikation kann davon ausgegangen werden, dass die fachbezogene Eignung vorliegt.
Ansprechpartner:innen:
Beate Schulze
Kursmanagement apm Fort- und Weiterbildung Bad Harzburg
Carina Wiese
Verwaltung apm Fort- und Weiterbildung Bad Harzburg