E-Learning
Pflichtfortbildung Wundversorgung

Dieser Kurs ist ab September verfügbar und kann jetzt zum attraktiven Frühbucher-Preis gebucht werden!

Beschreibung:

In der Bundesrahmenempfehlung nach § 132a SGB V ist die Leistung der spezialisierten Wundversorgung sowie die damit zusammenhängenden Qualifikationsvoraussetzungen geregelt. Die fachliche Kompetenz des Pflegefachpersonals innerhalb der Wundversorgung ist durch eine jährliche Fortbildungsmaßnahme vorzuweisen.

Als Wundexpert:in sowie Wundtherapeut:in hast du mit unserer Pflichtfortbildung die Möglichkeit, dein fachspezifisches Wissen aufzufrischen.

Zielgruppe:

Wundexpert:innen und Wundtherapeut:innen

Anmeldungs-/Zugangsvoraussetzung:

Teilnahmebescheinigung über das Absolvieren der Weiterbildung „Wundexpert:in“ (84 Unterrichtsstunden) oder Wundtherapeut:in (168 Unterrichtsstunden)

Inhalte:

  • Effloreszenzlehre
  • Pruritus
  • Dermatologische Wunden
  • Dermatologische Behandlungsstrategien
  • Komplexe Wundsituationen
  • Organisation einer Wundambulanz

Kursform, Umfang und Organisation:

Du erhältst nach Veröffentlichung des Kurses ein Nutzerkonto im E-Campus und ab da stehen dir für 12 Monate alle Lerninhalte der Pflichtfortbildung zur Verfügung. Du kannst jederzeit an deinem Computer, Laptop oder Tablet starten und benötigst lediglich eine stabile Internetverbindung sowie die Möglichkeit der Tonwiedergabe. Es gibt keine festen Termine einzuhalten.

Kurskonzept: E-Learning, 14 Unterrichtsstunden (1 Unterrichtsstunde = 45 min) = 10 Zeitstunden

Abschluss:

Die Lerninhalte werden durch einen Abschlusstest online geprüft. Du erhältst nach erfolgreichem Bestehen ein Zertifikat als Teilnahmebescheinigung.

Buchung & Zahlung:

Buchen kannst du per Mail, telefonisch oder online auf apm.de. Die Teilnahmegebühr wird im Voraus per Rechnung bezahlt.

Preise:

Regulär: 249,00 €

bpa-Preis: 219,00 €

bpa Mitglieder + E-Campus Abo: 199,00 €

Hinweis:

Die apm Weiterbildung GmbH übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmenden ergeben. Dies gilt auch für den Fall, dass Kostenträger oder zuständige Behörden aufgrund landesspezifischer Besonderheiten und Regelungen im Bundesland des Auftraggebers im Nachgang der Teilnahme das erworbene Zertifikat nicht anerkennen.

Die Sicherstellung der persönlichen Erfüllung anerkennungsrelevanter landesspezifischer Kriterien obliegt dem Auftraggeber.