Techniken
der Behandlungspflege

Terminauswahl

Beschreibung:

Für den Bereich der häuslichen Krankenpflege, gemäß der Rahmenverträge für die häusliche Krankenüflege im Bundesland Nordrhein-Westfalen, können unter bestimmten Voraussetzungn „sonstige geeignete Personen“ und Altenpflegehelfer:innen behandlungspflegerische Leistungen der Leistungsgruppe 1 und 2 erbringen.

Die Voraussetzungen hierfür sind neben einer Schulung von mindestens 170 Unterrichtsstunden (inkl. Prüfung) ein selbst zu organisierendes Praktikum im Bereich der Behandlungspflege in Vollzeit.

Sonstige geeignete Personen müssen zusätzlich über eine 1-jährige Berufserfahrung in Vollzeit verfügen.

Steig ein und lass dich mit unserem Kurskonzept qualifizieren!

Zielgruppe:

Staatlich anerkannte Altenpflegehelfer:innen, Pflegehelfer:innen

Voraussetzung für die Weiterbildung:

  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Pflegeunternehmen im Bereich Behandlungspflege für die 3-monatige praktische Lernphase
  • eine Kopie deiner Urkunde der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung examinierte:r Altenpflegehelfer:in mit mindestens 1-jähriger Berufsausbildung
  • ODER ein Arbeitgebernachweis über eine 1-jährige Berufserfahrung (ohne vorherige Berufsausbildung in Vollzeit in der Pflege. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Dauer der Berufserfahrung dem Beschäftigungsgrad entsprechend.)

Der Arbeitgebernachweis muss wie folgt aufgebaut sein:

1.Angabe zur Person (Vor, Nachname & Geburtsdatum, Funktionsbezeichnungen/Bezeichnung, die auf der Berufsurkunde steht)

2. Berufserfahrung seit welchem Jahr? (Das Unternehmen darf nur die Berufserfahrung bestätigen, die die Person im entsprechenden Unternehmen erlangt hat. Sollte die Person nicht mind. 1 Jahr in dem entsprechenden Unternehmen tätig sein, werden Arbeitsgebernachweise der ehemaligen Arbeitgeber gefordert).

3. wöchentliche Arbeitszeit

4.Das Anschreiben muss auf Firmenpapier erstellt werden sowie einen Firmenstempel und den Namen der unterzeichnenden Person in Druckbuchstaben enthalten.

Technische Voraussetzungen:

  • Computer, Laptop mit DSL-Internetzugang
  • Headset/Kopfhörer, alternativ Lautsprecher und Mikrofon
  • Eine Kamera ist zwingend erforderlich, um deine Anwesenheit bestätigen zu können.
  • Für die Anwesenheitsdokumentation und die damit zusammenhängende Ausstellung des Zertifikats ist die Teilnahme von mehr als einer Person an einem Arbeitsplatz im Unterricht nicht möglich.

Kursform & Umfang:

  • 170 Unterrichtsstunden inkl. Abschlussprüfung
  • Online-Live-Seminar sowie einzelne Praxistage in Ortspräsenz am apm Standort Dortmund oder Düsseldorf
  • 3 Monate praktische Lernphase in Vollzeit

Praktische Lernphase:

  • Bevor die Behandlungspflege eigenständig durchgeführt werden darf, muss nach Beendigung der Weiterbildung ein mindestens 3-monatiges Praktikum (Vollzeit) in der Behandlungspflege durchgeführt werden. Das Praktikum verlängert sich bei einer Teilzeitbeschäftigung entsprechend des Beschäftigungsgrades.
  • Die Anleitung muss durch eine 3-jährig examinierte Pflegekraft erfolgen
  • Für deinen Praktikumsnachweis stellen wir dir einen Vordruck zur Verfügung.

Inhalte der Weiterbildung:

  • Blutdruckmessung
  • Ernährung im Alter und Blutzuckermessung
  • Medikamentengabe (Arzneimittellehre)
  • Injektionen, s.c./Richten von Injektionen
  • Umgang mit Kompressionsstrümpfen
  • Versorgung von Dekubitus bis Grad II
  • Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters und Umgang mit einer
  • perkutanen endoskopischen Gastrostomie (PEG)
  • Flüssigkeitsbilanzierung und Verabreichen von Augentropfen und Augensalben
  • Klistiere und Klysma
  • Inhalation
  • Durchführung dermatologischer Bäder und Medizinische Einreibungen
  • hygienisch arbeiten/Eigenschutz
  • Notfall/erste Hilfe
  • haftungsrechtliche Grundlagen und Dokumentation
  • Prüfungsvorbereitung/Vertiefung
  • Prüfung (schriftlich/mündlich/praktisch)

Abschluss:

apm-Zertifikat

(Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats ist die 100%ige Anwesenheit.)

Wir l(i)eben Pflege- und unsere Umwelt! Dein Zertifikat versenden wir als PDF per E-Mail. Du erhältst dein Zertifikat bis spätestens 3 Wochen nach Beendigung der Weiterbildung.

Hinweis:

Die apm Weiterbildung GmbH übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmenden ergeben. Dies gilt auch für den Fall, dass Kostenträger oder zuständige Behörden aufgrund landesspezifischer Besonderheiten und Regelungen im Bundesland des Auftraggebers im Nachgang der Teilnahme das erworbene Zertifikat nicht anerkennen.
Die Sicherstellung der persönlichen Erfüllung anerkennungsrelevanter landesspezifischer Kriterien obliegt dem Auftraggeber.

Förderung:

  • Dieser Kurs ist AZAV-zertifiziert und damit förderfähig über einen Bildungsgutschein der Arbeitsagentur. Der Bildungsgutschein muss 3 Wochen vor Beginn des Seminars vorliegen!
  • Bitte sende den Bildungsgutschein an: madlen.drescher@apm.de
  • Weitere Fördermöglichkeiten: Bildungsscheck
  • Bildungsscheck – WICHTIG: Auf dem Förderbescheid muss unbedingt die apm Weiterbildung GmbH als der ausrichtende Bildungsträger eingetragen sein.
  • ALLGEMEINE INFO: Die Förderung muss 3 Wochen vor Beginn des Seminars an folgender Adresse korrekt und im Original vorliegen: apm Weiterbildung GmbH, Alte Straße 65, 44143 Dortmund.
    Eine Annahme nach Ablauf der Frist ist nicht möglich.
  • Bitte beachte, dass eine geförderte Teilnahme am regulären Kurspreis bemessen wird. 

Rechnung:

Rechnungen werden per E-Mail versendet.

Sofern du deine Rechnung per Post erhalten möchtest, gib uns eine schriftliche Rückmeldung mit dem Titel der Weiterbildung, dem Starttermin und des Teilnehmernamens an: fortbildung@apm.de

Eine Kursteilnahme ist nur nach vollständigem Ausgleich der Rechnung vor Kursbeginn möglich.

Eine Ratenzahlung ist in drei Monatsraten, ab einer Teilnahmegebühr in Höhe von 1.000 €, möglich.

Eine Anzahlung in Höhe von 500 € ist sofort fällig, die zwei Folgeraten sind bis zum 5. Werktag eines jeden Folgemonats zu zahlen.

Bei Förderungen ist keine Ratenzahlung möglich.

FAQ:

Was ist Behandlungspflege?
Was gehört zur Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 & 2?
An wen richtet sich die Weiterbildung?
Was ist mit „sonstige geeignete Personen“ gemeint?
Wird die Weiterbildung in jedem Bundesland anerkannt?
Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Weiterbildung am Online-Live-Seminar teilzunehmen?
Wie melde ich mich für die Weiterbildung an?
Wie werden die Kursgebühren der Weiterbildung bezahlt?
Wie wird die Förderung mit einem Bildungsgutschein verrechnet?
Kann die Kursgebühr auch in Raten bezahlt werden?
Wer ist zuständig für den Bildungsgutschein?
Welche Förderung ist noch möglich?
Wie ist die Weiterbildung aufgebaut?
Ich habe Teile des theoretischen Unterrichts verpasst, was nun?
Wie läuft die Prüfung am Ende der Weiterbildung ab?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Prüfung teilnehmen zu können?
Erhalte ich einen Nachweis, wenn ich die Prüfungen bestanden habe?
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Darf ich nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen direkt die Behandlungspflege durchführen?

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege sind Leistungen der häuslichen Pflege, die auf ärztliche Anordnung erfolgen, wie z. B. Blutzuckermessung. Behandlungspflege darf nur durch entsprechend qualifizierte bzw. geschulte Pflegepersonen erbracht werden.

Was gehört zur Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 & 2?

Folgende Tätigkeiten zählen zur Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 und 2:

  • RR-Messung (Blutdruck)
  • BZ-Messung
  • Inhalation
  • Richten und Verabreichen subkutaner Injektionen (auch Insulin)
  • Richten von Injektionen
  • Auflegen von Kälteträgern
  • Medikamentengabe
  • Verabreichung von Augentropfen und -salben
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-hosen, ab Kompressionsklasse 2
  • Versorgung von bis zu 2 Dekubitus der Kategorie (Grad) 2
  • Verabreichung Klistiere/Klysma
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters (SPK)
  • Medizinische Einreibung
  • Dermatologische Bäder
  • Umgang mit einer perkutan endoskopischen Gastrostomie (PEG)

An wen richtet sich die Weiterbildung?

Die Weiterbildung richtet sich an:

  • Examinierte Altenpflegehelfer:innen  (mindestens einjährige Berufsausbildung)
  • Sonstige geeignete Personen, sofern du über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Pflege in Vollzeit verfügst. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Dauer der Berufserfahrung dem Beschäftigungsgrad entsprechend.  
  • Die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist erforderlich.

Was ist mit „sonstige geeignete Personen“ gemeint?

Sonstige geeignete Personen sind Pflegende ohne entsprechende Ausbildung, die jedoch über eine mindestens einjährige berufliche Erfahrung in der Pflege verfügen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich diese Zeit der Berufspraxis entsprechend des Beschäftigungsgrades.

Wird die Weiterbildung in jedem Bundesland anerkannt?

Nein, diese Weiterbildung wird nur in NRW anerkannt.

Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Weiterbildung am Online-Live-Seminar teilzunehmen?

Die technischen Voraussetzungen für unsere Online-Live-Seminare findest du hier:

Wie melde ich mich für die Weiterbildung an?

Eine Anmeldung kannst du oder dein Arbeitgeber online über die Seminarsuche (Lupe) auf unserer Homepage vornehmen: www.apm.de. Bitte beachte, dass es sich hierbei um eine verbindliche Buchung handelt, bei der du unseren AGB zustimmst. Details zu Stornierungen u. a. findest du unter AGB.

Wie werden die Kursgebühren der Weiterbildung bezahlt?

Wenn du dich privat angemeldet hast, erhältst du eine Rechnung an die von dir angegebene Mailadresse. Wenn du von deinem Arbeitgeber angemeldet wurdest, ist dieser auch der Empfänger der Rechnung. Die Rechnung erhältst du ca. 3 Wochen vor Beginn der Weiterbildung.

Wie wird die Förderung mit einem Bildungsgutschein verrechnet?

Wurde dir die Förderung über einen Bildungsgutschein bewilligt und liegt uns dieser 3 Wochen vor Seminarbeginn vor, erhältst du vor Seminarbeginn eine Rechnung. Die dir bewilligte Fördersumme wird dir nach Beendigung der Weiterbildung zurückerstattet.

Kann die Kursgebühr auch in Raten bezahlt werden?

Gerne ermöglichen wir dir auch eine Ratenzahlung, die du bitte spätestens bei Kursanmeldung angibst. Folgende Konditionen bieten wir an:

  • Ratenzahlung ist in drei Monatsraten, ab einer Teilnahmegebühr von 1.000 € möglich.
  • Eine Anzahlung in Höhe von 500 € ist sofort fällig, die Folgeraten sind bis zum 5. Werktag eines des Folgemonats zu zahlen.
  • Bei Förderungen ist keine Ratenzahlung möglich!

Bei vorliegenden Förderungen ist keine Ratenzahlung möglich!

Wer ist zuständig für den Bildungsgutschein?

Die zuständige Person für Bildungsgutscheine findest du in der Kursausschreibung. Fragen hierzu kannst du ebenso immer an das zuständige Kursmanagement richten.

Welche Förderung ist noch möglich?

Gern kannst du auch einen Bildungsscheck einreichen. WICHTIG: Auf der Förderung muss unbedingt der ausrichtende Bildungsträger (apm Weiterbildung GmbH, Alte Straße 65, 44143 Dortmund) eingetragen sein. Die Förderung muss bei uns 3 Wochen vor Beginn des Seminars korrekt und im Original in Dortmund vorliegen. Eine Annahme nach Ablauf der Frist ist nicht möglich.

Wie ist die Weiterbildung aufgebaut?

  • 170 Unterrichtsstunden inkl. Abschlussprüfung
  • Online-Live-Seminar sowie einzelne Praxistage in Ortspräsenz am apm Standort Dortmund oder Düsseldorf
  • 3 Monate praktische Lernphase in Vollzeit nach erfolgreichem Absolvieren der Unterrichtstage und der Abschlussprüfung. Das Praktikum ist selbstständig zu organisieren.

Ich habe Teile des theoretischen Unterrichts verpasst, was nun?

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine 100%ige Anwesenheit.

Solltest du dennoch Fehltage haben musst du ein ärztliches Attest vorlegen.

Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Bitte setze dich telefonisch mit uns in Verbindung. Ein Ersatztermin kann ggf. in einem unserer Folgekurse vereinbart werden. Bitte beachte, dass dann der ursprüngliche Prüfungstermin nicht eingehalten werden kann.

Bei längerem Ausfall sprich uns bitte an und wir suchen eine Lösung.

Wie läuft die Prüfung am Ende der Weiterbildung ab?

Die Prüfung besteht aus einem mündlichen, einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Die schriftliche Prüfung dauert 90 Minuten und enthält 30 Fragen, davon ein Großteil Multiple Choice Fragen.

Für die praktische und mündliche Prüfung wirst du mit anderen Kursteilnehmenden in Gruppen eingeteilt. Die genaue Aufteilung besprechen wir während deiner Weiterbildung. Die persönliche Prüfungszeit beträgt für die praktische ca. 15­ Minuten und für die mündliche ca. 20 Minuten.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung erhältst du Unterlagen, die im Unterricht durchgesprochen werden, in ausgedruckter (Ortspräsenzunterricht) bzw. digitaler Form (Online-Live-Unterricht). Damit bist du inhaltlich gut gerüstet.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Prüfung teilnehmen zu können?

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine 100%ige Anwesenheit. Solltest du dennoch Fehltage haben, musst du ein ärztliches Attest vorlegen.

Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Bitte setze dich telefonisch mit uns in Verbindung. Ein Ersatztermin kann ggf. in einem unserer Folgekurse vereinbart werden. Bitte beachte, dass dann der ursprüngliche Prüfungstermin nicht eingehalten werden kann.

Die Teilnahme an der Prüfung ist erst dann möglich, wenn deine Kursgebühren vollständig beglichen sind.

Erhalte ich einen Nachweis, wenn ich die Prüfungen bestanden habe?

Selbstverständlich. Du erhältst ein Zertifikat, bestehend aus zwei Seiten. Auf Seite zwei sind die Noten vermerkt. Die zweite Seite des Zertifikats kann erst nach der Prüfung erstellt werden, so dass die Ausgabe einige Tage in Anspruch nimmt. Wir versenden das Zertifikat digital per E-Mail.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Bei Nichtbestehen der Prüfung hast du die Gelegenheit, diese einmalig kostenfrei in einem anderen Kurs der apm nachzuholen, sofern du an allen Prüfungsteilen teilgenommen hast.

Solltest du aus wichtigen Gründen nicht am Prüfungstermin teilnehmen können, sprich uns bitte unverzüglich an, damit wir gegebenenfalls einen alternativen Prüfungstermin für dich ermitteln können. Wir bitten um Verständnis, dass dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann.

Darf ich nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen direkt die Behandlungspflege durchführen?

Nein. Bevor die Behandlungspflege eigenständig durchgeführt werden darf, muss ein mindestens dreimonatiges Praktikum (Vollzeit) in der Behandlungspflege durchgeführt werden. Hierbei müssen bestimmte Praktikumsaufträge erfüllt werden. Die Anleitung muss durch eine dreijährig examinierte Pflegekraft erfolgen. Das Praktikum verlängert sich bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend des Beschäftigungsgrades.

Die apm stellt dir für deinen Praktikumsnachweis einen Vordruck zur Verfügung. Eine Kopie des Nachweises für die apm ist nicht erforderlich.