Techniken
der Behandlungspflege

FAQ

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege sind Leistungen der häuslichen Pflege, die auf ärztliche Anordnung erfolgen, wie z. B. Blutzuckermessung. Behandlungspflege darf nur durch entsprechend qualifizierte bzw. geschulte Pflegepersonen erbracht werden.

Was gehört zur Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 & 2?

Folgende Tätigkeiten zählen zur Behandlungspflege der Leistungsgruppen 1 und 2:

  • RR-Messung (Blutdruck)
  • BZ-Messung
  • Inhalation
  • Richten und Verabreichen subkutaner Injektionen (auch Insulin)
  • Richten von Injektionen
  • Auflegen von Kälteträgern
  • Medikamentengabe
  • Verabreichung von Augentropfen und -salben
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-hosen, ab Kompressionsklasse 2
  • Versorgung von bis zu 2 Dekubitus der Kategorie (Grad) 2
  • Verabreichung Klistiere/Klysma
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Versorgung eines suprapubischen Dauerkatheters (SPK)
  • Medizinische Einreibung
  • Dermatologische Bäder
  • Umgang mit einer perkutan endoskopischen Gastrostomie (PEG)

An wen richtet sich die Weiterbildung?

Die Weiterbildung richtet sich an:

  • Examinierte Altenpflegehelfer:innen  (mindestens einjährige Berufsausbildung)
  • Sonstige geeignete Personen, sofern du über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Pflege in Vollzeit verfügst. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich die Dauer der Berufserfahrung dem Beschäftigungsgrad entsprechend.  
  • Die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist erforderlich.

Was ist mit „sonstige geeignete Personen“ gemeint?

Sonstige geeignete Personen sind Pflegende ohne entsprechende Ausbildung, die jedoch über eine mindestens einjährige berufliche Erfahrung in der Pflege verfügen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich diese Zeit der Berufspraxis entsprechend des Beschäftigungsgrades.

Wird die Weiterbildung in jedem Bundesland anerkannt?

Nein, diese Weiterbildung wird nur in NRW anerkannt.

Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Weiterbildung am Online-Live-Seminar teilzunehmen?

Die technischen Voraussetzungen für unsere Online-Live-Seminare findest du hier:

Wie melde ich mich an?

Eine Anmeldung kannst du oder dein Arbeitgeber online über die Seminarsuche (Lupe) auf unserer Homepage vornehmen: www.apm.de. Bitte beachte, dass es sich hierbei um eine verbindliche Buchung handelt, bei der du unseren AGB zustimmst. Details zu Stornierungen u. a. findest du unter AGB.

Wie werden die Kursgebühren bezahlt?

Wenn du dich privat angemeldet hast, erhältst du eine Rechnung an die von dir angegebene Mailadresse. Wenn du von deinem Arbeitgeber angemeldet wurdest, ist dieser auch der Empfänger der Rechnung. Die Rechnung erhältst du ca. 3 Wochen vor Beginn der Weiterbildung.

Wie wird die Förderung mit einem Bildungsgutschein verrechnet?

Wurde dir die Förderung über einen Bildungsgutschein bewilligt und liegt uns dieser 3 Wochen vor Seminarbeginn vor, erhältst du vor Seminarbeginn eine Rechnung. Die dir bewilligte Fördersumme wird dir nach Beendigung der Weiterbildung zurückerstattet.

Kann die Kursgebühr auch in Raten bezahlt werden?

Gerne ermöglichen wir dir auch eine Ratenzahlung, die du bitte spätestens bei Kursanmeldung angibst. Folgende Konditionen bieten wir an:

  • Ratenzahlung ist in drei Monatsraten, ab einer Teilnahmegebühr von 1.000 € möglich.
  • Eine Anzahlung in Höhe von 500 € ist sofort fällig, die Folgeraten sind bis zum 5. Werktag eines des Folgemonats zu zahlen.
  • Bei Förderungen ist keine Ratenzahlung möglich!

Bei vorliegenden Förderungen ist keine Ratenzahlung möglich!

Wer ist zuständig für den Bildungsgutschein?

Die zuständige Person für Bildungsgutscheine findest du in der Kursausschreibung. Fragen hierzu kannst du ebenso immer an das zuständige Kursmanagement richten.

Welche Förderung ist noch möglich?

Gern kannst du auch einen Bildungsscheck einreichen. WICHTIG: Auf der Förderung muss unbedingt der ausrichtende Bildungsträger (apm Weiterbildung GmbH, Alte Straße 65, 44143 Dortmund) eingetragen sein. Die Förderung muss bei uns 3 Wochen vor Beginn des Seminars korrekt und im Original in Dortmund vorliegen. Eine Annahme nach Ablauf der Frist ist nicht möglich.

Wie ist die Weiterbildung aufgebaut?

  • 170 Unterrichtsstunden inkl. Abschlussprüfung
  • Online-Live-Seminar sowie einzelne Praxistage in Ortspräsenz am apm Standort Dortmund oder Düsseldorf
  • 3 Monate praktische Lernphase in Vollzeit nach erfolgreichem Absolvieren der Unterrichtstage und der Abschlussprüfung. Das Praktikum ist selbstständig zu organisieren.

Ich habe Teile des theoretischen Unterrichts verpasst, was nun?

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine 100%ige Anwesenheit.

Solltest du dennoch Fehltage haben musst du ein ärztliches Attest vorlegen.

Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Bitte setze dich telefonisch mit uns in Verbindung. Ein Ersatztermin kann ggf. in einem unserer Folgekurse vereinbart werden. Bitte beachte, dass dann der ursprüngliche Prüfungstermin nicht eingehalten werden kann.

Bei längerem Ausfall sprich uns bitte an und wir suchen eine Lösung.

Wie läuft die Prüfung am Ende der Weiterbildung ab?

Die Prüfung besteht aus einem mündlichen, einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Die schriftliche Prüfung dauert 90 Minuten und enthält 30 Fragen, davon ein Großteil Multiple Choice Fragen.

Für die praktische und mündliche Prüfung wirst du mit anderen Kursteilnehmenden in Gruppen eingeteilt. Die genaue Aufteilung besprechen wir während deiner Weiterbildung. Die persönliche Prüfungszeit beträgt für die praktische ca. 15­ Minuten und für die mündliche ca. 20 Minuten.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung erhältst du Unterlagen, die im Unterricht durchgesprochen werden, in ausgedruckter (Ortspräsenzunterricht) bzw. digitaler Form (Online-Live-Unterricht). Damit bist du inhaltlich gut gerüstet.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Prüfung teilnehmen zu können?

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine 100%ige Anwesenheit. Solltest du dennoch Fehltage haben, musst du ein ärztliches Attest vorlegen.

Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Bitte setze dich telefonisch mit uns in Verbindung. Ein Ersatztermin kann ggf. in einem unserer Folgekurse vereinbart werden. Bitte beachte, dass dann der ursprüngliche Prüfungstermin nicht eingehalten werden kann.

Die Teilnahme an der Prüfung ist erst dann möglich, wenn deine Kursgebühren vollständig beglichen sind.

Erhalte ich einen Nachweis, wenn ich die Prüfungen bestanden habe?

Selbstverständlich. Du erhältst ein Zertifikat, bestehend aus zwei Seiten. Auf Seite zwei sind die Noten vermerkt. Die zweite Seite des Zertifikats kann erst nach der Prüfung erstellt werden, so dass die Ausgabe einige Tage in Anspruch nimmt. Wir versenden das Zertifikat digital per E-Mail.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Bei Nichtbestehen der Prüfung hast du die Gelegenheit, diese einmalig kostenfrei in einem anderen Kurs der apm nachzuholen, sofern du an allen Prüfungsteilen teilgenommen hast.

Solltest du aus wichtigen Gründen nicht am Prüfungstermin teilnehmen können, sprich uns bitte unverzüglich an, damit wir gegebenenfalls einen alternativen Prüfungstermin für dich ermitteln können. Wir bitten um Verständnis, dass dies mit zusätzlichen Kosten verbunden sein kann.

Darf ich nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen direkt die Behandlungspflege durchführen?

Nein. Bevor die Behandlungspflege eigenständig durchgeführt werden darf, muss ein mindestens dreimonatiges Praktikum (Vollzeit) in der Behandlungspflege durchgeführt werden. Hierbei müssen bestimmte Praktikumsaufträge erfüllt werden. Die Anleitung muss durch eine dreijährig examinierte Pflegekraft erfolgen. Das Praktikum verlängert sich bei Teilzeitbeschäftigung entsprechend des Beschäftigungsgrades.

Die apm stellt dir für deinen Praktikumsnachweis einen Vordruck zur Verfügung. Eine Kopie des Nachweises für die apm ist nicht erforderlich.