Weiterbildung Behandlungspflege
HKP-Pflegeassistenz (Hamburg)
Ortspräsenz

Beschreibung:

Steig ein und lass dich qualifizieren!

Gemäß einiger Vorgaben der Rahmenverträge für die häusliche Krankenpflege können sog. „sonstige geeignete Personen“ und Altenpflegehelfer:innen behandlungspflegerische Leistungen erbringen. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten wie Blutdruckmessung, Inhalation oder das Richten und Verabreichen von Medikamenten (siehe unter Inhalte der Weiterbildung).

Zielgruppe:

  • ungelernte Mitarbeitende in der Pflege
  • Die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist erforderlich.

Kursform & Umfang:

  • GESAMT: 48 Unterrichtsstunden
  • Laufzeit: 6 Tage/6 Wochen
  • Unterricht: 1 Tag pro Woche
  • 40 Unterrichtsstunden theoretischer Unterricht in Ortspräsenz
  • 7 Unterrichtsstunden fachpraktischer Unterricht in Ortspräsenz
  • 1 Unterrichtsstunde Prüfung in Ortspräsenz

Inhalte der Weiterbildung:

  • Blutdruckmessung
  • Inhalation
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen, Abnehmen von Kompressionsverbänden, An- und Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen, Positionswechsel zur Dekubitus-Behandlung
  • Abschlussprüfung
  • BONUS: Die Möglichkeit, E-Learnings zu den genannten Themen im E-Campus zu bearbeiten (freiwillig)

Anwesenheit und Fehlzeiten:

In dieser Weiterbildung besteht eine Anwesenheitspflicht von 100%. Damit die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann, können Fehlzeiten als ganze Tage in einem nachfolgenden Kursstart nachgeholt werden. Ein Fehlen an den Seminartagen kann zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen beim Weiterbildungsabschluss führen. Zudem wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 110,00 € in Rechnung gestellt.

Abschluss:

apm-Zertifikat (Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikates ist die 100%ige Anwesenheit an den Seminartagen sowie die bestandene Abschlussprüfung.)

Wir l(i)eben Pflege- und unsere Umwelt! Zertifikate versenden wir als PDF per E-Mail. Du erhältst dein Zertifikat bis spätestens 3 Wochen nach Beendigung der Weiterbildung.

Hinweis:

Die apm Weiterbildung GmbH übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmenden ergeben. Dies gilt auch für den Fall, dass Kostenträger oder zuständige Behörden aufgrund landesspezifischer Besonderheiten und Regelungen im Bundesland des Auftraggebers im Nachgang der Teilnahme das erworbene Zertifikat nicht anerkennen.

Die Sicherstellung der persönlichen Erfüllung anerkennungsrelevanter landesspezifischer Kriterien obliegt dem Auftraggeber.

Förderung:

  • Weiterbildungsbonus Plus (HH)
  • WICHTIG: Auf dem Förderbescheid muss unbedingt die apm Weiterbildung GmbH als der ausrichtende Bildungsträger eingetragen sein.
  • ALLGEMEINE INFO: Die Förderung muss 3 Wochen vor Beginn des Seminars an folgender Adresse korrekt und im Original vorliegen: apm Weiterbildung GmbH, Alte Straße 65, 44143 Dortmund. Eine Annahme nach Ablauf der Frist ist nicht möglich.
  • Bitte beachte, dass eine geförderte Teilnahme am regulären Kurspreis bemessen wird. 

Rechnung:

Rechnungen werden per E-Mail versendet

Sofern du deine Rechnung per Post erhalten möchtest, gib uns eine schriftliche Rückmeldung mit dem Titel der Weiterbildung, dem Starttermin und des Teilnehmernamens an: fortbildung@apm.de

Eine Kursteilnahme ist nur nach vollständigem Ausgleich der Rechnung vor Kursbeginn möglich.

Eine Ratenzahlung ist nicht möglich.

FAQ:

Was ist Behandlungspflege?
Welche Leistungen können durchgeführt werden?
An wen richtet sich die Weiterbildung?
Gibt es Fördermöglichkeiten?
Wie ist die Weiterbildung aufgebaut?
Ich habe Teile des theoretischen Unterrichts verpasst, was nun?
Wie läuft die Prüfung am Ende der Weiterbildung ab?
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Prüfung teilnehmen zu können?
Erhalte ich einen Nachweis, wenn ich die Prüfungen bestanden habe?
Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?
Darf ich nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen direkt die Behandlungspflege durchführen?

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege sind Leistungen der häuslichen Pflege, die auf ärztliche Anordnung erfolgen. Behandlungspflege darf nur durch entsprechend qualifizierte bzw. geschulte Pflegepersonen erbracht werden.

Welche Leistungen können durchgeführt werden?

Die HKP-Assistenzkräfte können für folgende Leistungen der Anlage 5/5a eingesetzt werden:

Nr. Leistung – Leistungsbeschreibung/Kurzfassung (maßgebend ist der Inhalt der HKP-Richtlinie)

10                    Blutdruckmessung

12                    Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung

17                    Inhalation

26.1 bis 26.6    Medikamentengabe (außer Injektionen, Infusionen, Instillationen)

26.7.2              Richten von ärztlich verordneten Medikamenten in einer Tagesdosierbox

31.3                 Abnehmen eines Kompressionsverbandes

31.4                 Anziehen Kompressionsstrümpfe/Strumpfhose Kl. I

31.5                 Anziehen Kompressionsstrümpfe/Strumpfhose Kl. II-IV

31.6                 Ausziehen Kompressionsstrümpfe/Strumpfhose Kl. I-IV

31d.1               Anlegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen

31d.2               Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen

An wen richtet sich die Weiterbildung?

Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung der verantwortlichen Pflegefachkraft, dass die für die Leistungserbringung eingesetzten HKP-Assistenzkräfte intellektuell, in Wort und Schrift den fachlichen Anforderungen entsprechend (z. B. B2-Sprachniveau Deutsch) sowie durch das persönliche Verantwortungsbewusstsein für diese Tätigkeiten als befähigt eingeschätzt werden.

Die eingesetzten HKP-Assistenzkräfte müssen vor der ersten eigenständigen Leistungserbringung mindestens 3 Monate in der Pflege beschäftigt sein und von der verantwortlichen Pflegefachkraft in die jeweiligen Situationen vor Ort eingewiesen werden. Dies wird durch den Pflegedienst dokumentiert.

Gibt es Fördermöglichkeiten?

Folgende Fördermöglichkeiten bestehen für die Weiterbildung:

  • Weiterbildungsbonus PLUS (HH)

Beachte bitte, dass es eine private sowie eine betriebliche Förderung gibt. Wenn die Anmeldung über den Arbeitgeber erfolgt, muss die Förderung auch auf den Arbeitgeber ausgestellt sein.

Es ist zwingend notwendig, dass auf dem Bildungsscheck die apm Weiterbildung GmbH, Alte Straße 65, 44143 Dortmund als Weiterbildungsanbieter angegeben ist. Die Förderung muss im Original spätestens 3 Wochen vor Seminarbeginn in der Hauptverwaltung in Dortmund vorliegen, da sonst eine Annahme nicht mehr möglich ist!

Bei Einreichung einer Förderung ist Ratenzahlung nicht möglich!

Wie ist die Weiterbildung aufgebaut?

Die Weiterbildung umfasst:

  • Insgesamt: 48 Unterrichtsstunden, verteilt auf 6 Seminartage
  • Davon 40 Unterrichtsstunden theoretischer Unterricht im Online-Live-Seminar
  • 7 Unterrichtsstunden fachpraktischer Unterricht in Ortspräsenz
  • 1 Unterrichtsstunde Prüfung in Ortspräsenz

Ich habe Teile des theoretischen Unterrichts verpasst, was nun?

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine 100%ige Anwesenheit an den Seminartagen. Fehlzeiten müssen nachgeholt und mit 110,00 € zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Bitte setze dich per E-Mail mit uns in Verbindung, dann kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Bei längerem Krankheitsausfall oder anderweitiger Verhinderung, sprich uns bitte an und wir suchen eine Lösung.

Wie läuft die Prüfung am Ende der Weiterbildung ab?

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung, die in Ortspräsenz durchgeführt wird. Sie dauert 45 Minuten und enthält 20 Fragen im Multiple Choice Format. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt. Bitte bringe ein gültiges Ausweisdokument mit.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Prüfung teilnehmen zu können?

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine 100%ige Anwesenheit an den Seminartagen im Online-Live-Seminar. Solltest du dennoch Fehltage haben, nimm bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf, um Ausgleichs- bzw. Nachholmöglichkeiten in einem anderen Kurs zu ermitteln. Die Prüfung verschiebt sich entsprechend nach hinten.

Erhalte ich einen Nachweis, wenn ich die Prüfungen bestanden habe?

Selbstverständlich. Du erhältst ein Zertifikat. Wir senden das Zertifikat digital per E-Mail an den Rechnungsempfänger (an dich persönlich oder deinen Arbeitgeber).

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Bei Nichtbestehen der Prüfung (zwei reguläre Prüfungsversuche) hast du die Gelegenheit diese einmalig kostenfrei nachzuholen. Eine ggf. notwendige zweite Nachholprüfung würde mit 100,00 € zusätzlich in Rechnung gestellt werden müssen.

Darf ich nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen direkt die Behandlungspflege durchführen?

Nein. Die eingesetzten HKP-Assistenzkräfte müssen vor der ersten eigenständigen Leistungserbringung mindestens 3 Monate in der Pflege beschäftigt sein und von der verantwortlichen Pflegefachkraft in die jeweiligen Situationen vor Ort eingewiesen werden. Dies wird durch den Pflegedienst dokumentiert.