Weiterbildung Behandlungspflege
HKP-Pflegeassistenz
(Hamburg)

FAQ

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege sind Leistungen der häuslichen Pflege, die auf ärztliche Anordnung erfolgen. Behandlungspflege darf nur durch entsprechend qualifizierte bzw. geschulte Pflegepersonen erbracht werden.

Welche Leistungen können durchgeführt werden?

Die HKP-Assistenzkräfte können für folgende Leistungen der Anlage 5/5a eingesetzt werden:

Nr. Leistung – Leistungsbeschreibung/Kurzfassung (maßgebend ist der Inhalt der HKP-Richtlinie)

10                    Blutdruckmessung

12                    Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung

17                    Inhalation

26.1 bis 26.6    Medikamentengabe (außer Injektionen, Infusionen, Instillationen)

26.7.2              Richten von ärztlich verordneten Medikamenten in einer Tagesdosierbox

31.3                 Abnehmen eines Kompressionsverbandes

31.4                 Anziehen Kompressionsstrümpfe/Strumpfhose Kl. I

31.5                 Anziehen Kompressionsstrümpfe/Strumpfhose Kl. II-IV

31.6                 Ausziehen Kompressionsstrümpfe/Strumpfhose Kl. I-IV

31d.1               Anlegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen

31d.2               Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen

An wen richtet sich die Weiterbildung?

Die Weiterbildung richtet sich an:

  • „Sonstige geeignete Personen“, examinierte Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer (mindestens einjährige Ausbildung).
  • Die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist erforderlich.

Was ist mit „sonstige geeignete Personen“ gemeint?

Sonstige geeignete Personen sind Pflegende ohne formale Qualifikation, die jedoch über eine mindestens einjährige berufliche Erfahrung in der Pflege verfügen. Bei einer Teilzeitbeschäftigung verlängert sich diese Zeit der Berufspraxis entsprechend des Beschäftigungsgrades.

Gibt es Fördermöglichkeiten?

Folgende Fördermöglichkeiten bestehen für die Weiterbildung:

  • Weiterbildungsbonus PLUS (HH)

Beachte bitte, dass es eine private sowie eine betriebliche Förderung gibt. Wenn die Anmeldung über den Arbeitgeber erfolgt, muss die Förderung auch auf den Arbeitgeber ausgestellt sein.

Es ist zwingend notwendig, dass auf dem Bildungsscheck die apm Weiterbildung GmbH, Alte Straße 65, 44143 Dortmund als Weiterbildungsanbieter angegeben ist. Die Förderung muss im Original spätestens 3 Wochen vor Seminarbeginn in der Hauptverwaltung in Dortmund vorliegen, da sonst eine Annahme nicht mehr möglich ist!

Bei Einreichung einer Förderung ist Ratenzahlung nicht möglich!

Wie ist die Weiterbildung aufgebaut?

Die Weiterbildung umfasst:

  • insgesamt: 48 Unterrichtsstunden, verteilt auf 6 Seminartage
  • davon 40 Unterrichtsstunden theoretischer Unterricht im Online-Live-Seminar
  • 7 Unterrichtsstunden fachpraktischer Unterricht in Ortspräsenz
  • 1 Unterrichtsstunde Prüfung in Ortspräsenz

Ich habe Teile des theoretischen Unterrichts verpasst, was nun?

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine 100%ige Anwesenheit an den Seminartagen. Fehlzeiten müssen nachgeholt und mit 110,00 € zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Bitte setze dich per E-Mail mit uns in Verbindung, dann kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Bei längerem Krankheitsausfall oder anderweitiger Verhinderung, sprich uns bitte an und wir suchen eine Lösung.

Wie läuft die Prüfung am Ende der Weiterbildung ab?

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung die in Ortspräsenz durchgeführt wird. Sie dauert 45 Minuten und enthält 20 Fragen im Multiple Choice Format. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt. Bitte bringe ein gültiges Ausweisdokument mit.

Zur Vorbereitung auf die Prüfung erhältst du von den Dozenten die Unterlagen, die im Unterricht durchgesprochen werden, in ausgedruckter Form (fachpraktischer Unterricht). Damit bist du inhaltlich gut gerüstet.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Prüfung teilnehmen zu können?

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine 100%ige Anwesenheit an den Seminartagen im Online-Live-Seminar. Solltest du dennoch Fehltage haben, nimm bitte schnellstmöglich Kontakt zu uns auf, um Ausgleichs- bzw. Nachholmöglichkeiten in einem anderen Kurs zu ermitteln. Die Prüfung verschiebt sich entsprechend nach hinten.

Erhalte ich einen Nachweis, wenn ich die Prüfungen bestanden habe?

Selbstverständlich. Du erhältst ein Zertifikat. Wir senden das Zertifikat digital per E-Mail an den Rechnungsempfänger (an dich persönlich oder deinen Arbeitgeber).

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Bei Nichtbestehen der Prüfung (zwei reguläre Prüfungsversuche) hast du die Gelegenheit diese einmalig kostenfrei nachzuholen. Eine ggf. notwendige zweite Nachholprüfung würde mit 100,00 € zusätzlich in Rechnung gestellt werden müssen.

Darf ich nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen direkt die Behandlungspflege durchführen?

Nein. Die eingesetzten HKP-Assistenzkräfte müssen vor der ersten eigenständigen Leistungserbringung mindestens 3 Monate in der Pflege beschäftigt sein und von der verantwortlichen Pflegefachkraft in die jeweiligen Situationen vor Ort eingewiesen werden. Dies wird durch den Pflegedienst dokumentiert.

Ich bin aus einem anderen Bundesland nach Hamburg gezogen. In dem Bundesland, aus dem ich komme, habe ich die Behandlungspflege schon oft durchgeführt. Brauche ich die Weiterbildung dann überhaupt?

Um in Hamburg die Behandlungspflege durchzuführen, benötigst du als einjährig examinierte Pflegekraft oder sonstige nichtexaminierte Pflegeperson mit mindestens einjähriger Berufserfahrung in der Pflege, diese Weiterbildung. Dies gilt auch, wenn du in einem anderen Bundesland Maßnahmen der Behandlungspflege schon über einen längeren Zeitraum durchgeführt hast.

Welche technischen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um am Online-Live-Seminar?

Um am Online-Live-Seminar teilnehmen zu können, benötigst du:

  • Computer, Laptop oder Tablet
  • Internetzugang
  • Kamera (muss eingeschaltet sein)
  • Mikrofon (Kommunikation mit der Lehrkraft muss möglich sein)