Weiterbildung HKP
Pflegeassistenz (Hamburg)

✓ Online-Live- und Ortspräsenz-Seminar
✓ Anerkanntes Zertifikat
✓ Ratenzahlung möglich

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Registrierung beruflich Pflegender

15 Jahre Erfahrung │ 46 Standorte │ 5.500 Auszubildende │ 3.500 Teilnehmende │⭐⭐⭐⭐⭐ 4,8 Sterne Zufriedenheit

Kursform

Online-Live-Seminar und Ortspräsenz-Seminar

Umfang

48 Unterrichtsstunden, 6 Tage/3 Wochen s.u., 09:00 – 16:00 Uhr

Zielgruppe

Ungelernte Mitarbeitende in der Pflege, s.u.

Abschluss

Zertifikat

Preis (0% USt.)

bpa-Mitglieder 700,00 € regulär 780,00 €

Förderung

Förderfähig allgemein

Nur in Hamburg anerkannt
Auch als Inhouse-Schulung buchbar! Mehr erfahren

Deine Ansprechpartner

Duncan Kraszewski
Verwaltung apm Fort- und Weiterbildung Hamburg

Beschreibung:

Steig ein und lass dich qualifizieren!

Gemäß einiger Vorgaben der Rahmenverträge für die häusliche Krankenpflege können sog. „sonstige geeignete Personen“ und Altenpflegehelfer:innen behandlungspflegerische Leistungen erbringen. Dazu zählen beispielsweise Tätigkeiten wie Blutdruckmessung, Inhalation oder das Richten und Verabreichen von Medikamenten (siehe unter Inhalte der Weiterbildung).

Zielgruppe:

  • ungelernte Mitarbeitende in der Pflege
  • Die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist erforderlich.

Technische Voraussetzungen:

  • Computer, Laptop mit Internetzugang
  • Headset/Kopfhörer, alternativ Lautsprecher und Mikrofon
  • Eine Kamera ist zwingend erforderlich, um deine Anwesenheit bestätigen zu können.
  • Für die Anwesenheitsdokumentation und die damit zusammenhängende Ausstellung des Zertifikats ist die Teilnahme von mehr als einer Person an einem Arbeitsplatz im Unterricht nicht möglich.

Kursform & Umfang:

  • GESAMT: 48 Unterrichtsstunden
  • Laufzeit: 6 Tage/3 Wochen
  • 40 Unterrichtsstunden theoretischer Unterricht im Online-Live-Seminar
  • 7 Unterrichtsstunden fachpraktischer Unterricht in Ortspräsenz
  • 1 Unterrichtsstunde Prüfung in Ortspräsenz

Inhalte der Weiterbildung:

  • Blutdruckmessung
  • Inhalation
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen, Abnehmen von Kompressionsverbänden, An- und Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen, Positionswechsel zur Dekubitus-Behandlung
  • Abschlussprüfung
  • BONUS: Die Möglichkeit, E-Learnings zu den genannten Themen im E-Campus zu bearbeiten (freiwillig)

Anwesenheit und Fehlzeiten:

In dieser Weiterbildung besteht eine Anwesenheitspflicht von 100%. Damit die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann, können Fehlzeiten als ganze Tage in einem nachfolgenden Kursstart nachgeholt werden. Ein Fehlen an den Seminartagen kann zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen beim Weiterbildungsabschluss führen. Zudem wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 150,00 € in Rechnung gestellt.

Abschluss:

apm-Zertifikat (Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikates ist die 100%ige Anwesenheit an den Seminartagen, die bestandene Abschlussprüfung sowie der vollständige Ausgleich der Rechnung.)

Wir l(i)eben Pflege- und unsere Umwelt! Zertifikate versenden wir als PDF per E-Mail. Du erhältst dein Zertifikat bis spätestens 3 Wochen nach Beendigung der Weiterbildung.

Hinweis:

Die apm Weiterbildung GmbH übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmenden ergeben. Dies gilt auch für den Fall, dass Kostenträger oder zuständige Behörden aufgrund landesspezifischer Besonderheiten und Regelungen im Bundesland des Auftraggebers im Nachgang der Teilnahme das erworbene Zertifikat nicht anerkennen.

Die Sicherstellung der persönlichen Erfüllung anerkennungsrelevanter landesspezifischer Kriterien obliegt dem Auftraggeber.

Förderung:

  • Weiterbildungsbonus Plus (HH)
  • WICHTIG: Auf dem Förderbescheid muss unbedingt die apm Weiterbildung GmbH als der ausrichtende Bildungsträger eingetragen sein.
  • Bitte sende uns die Förderung an: fortbildung@apm.de
  • ALLGEMEINE INFO: Die Förderung muss 3 Wochen vor Beginn des Seminars an folgender Adresse korrekt und im Original vorliegen:
    apm Weiterbildung GmbH, Alte Straße 65, 44143 Dortmund
  • Eine Annahme nach Ablauf der Frist ist nicht möglich.
  • Bitte beachte, dass eine geförderte Teilnahme am regulären Kurspreis bemessen wird. 
  • Allgemeine Informationen zu Förderungen, Sonderleistungen und Rechnungen

Rechnung:

Rechnungen werden per E-Mail versendet.

Sofern du deine Rechnung per Post erhalten möchtest, gib uns eine schriftliche Rückmeldung mit dem Titel der Weiterbildung, dem Starttermin und des Teilnehmernamens an: fortbildung@apm.de

Eine Kursteilnahme ist nur nach vollständigem Ausgleich der Rechnung vor Kursbeginn möglich (Ausnahme bei Ratenzahlung).
Eine Ratenzahlung ist für Privatpersonen in fünf Monatsraten und für Firmenkunden in drei Monatsraten, ab einer Teilnahmegebühr in Höhe von 1.000 €, möglich.
Eine Anzahlung in Höhe von 500 € ist sofort fällig, die Folgeraten sind bis zum 5. Werktag eines jeden Folgemonats zu zahlen.
Bei Förderungen ist keine Ratenzahlung möglich.

Registrierung beruflich Pflegender

Für dieses Seminar kannst du 16 Fortbildungspunkte bei der Registrierung beruflich Pflegender beantragen.

Starte durch

Weiterbildung HKP
Pflegeassistenz (Hamburg)

Seminarnummer: HKP HH_2602
Laufzeit: 02.02.-17.02.2026

Seminarnummer: HKP HH_2603
Laufzeit: 02.03.-17.03.2026

Seminarnummer: HKP HH_2604
Laufzeit: 01.04.-15.04.2026

Seminarnummer: HKP HH_2605
Laufzeit: 04.05.-19.05.2026

Seminarnummer: HKP HH_2606
Laufzeit: 01.06.-16.06.2026

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Pflegeassistenz (Hamburg)

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Fragen und Antworten

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Kursablauf- und Aufbau habe? Wie kann ich mir den Unterricht im Online-Live-Seminar vorstellen? Kann ich mit einem Smartphone oder Tablet teilnehmen? Erhalte ich für meine Fort- oder Weiterbildung Unterrichtsmaterial? Was ist der apm E-Campus? Können im Rahmen der Fort- und Weiterbildung zusätzliche Kosten anfallen? Was ist Behandlungspflege? Welche Leistungen können durchgeführt werden? An wen richtet sich die Weiterbildung? Gibt es Fördermöglichkeiten? Ich habe Teile des theoretischen Unterrichts verpasst, was nun? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Prüfung teilnehmen zu können? Wie läuft die Prüfung am Ende der Weiterbildung ab? Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe? Darf ich nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen direkt die Behandlungspflege durchführen?

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Kursablauf- und Aufbau habe?

Am ersten Kurstag gibt es eine Einführung, in der alle wichtigen Informationen zum Ablauf besprochen werden. Für Fragen vorab findest du die Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeitenden in den Kursinformationen, die du als PDF in der Terminauswahl herunterladen kannst.

Wie kann ich mir den Unterricht im Online-Live-Seminar vorstellen?

Der Unterricht findet über Zoom statt und folgt der Struktur des Präsenzunterrichts – nur digital. Gruppenarbeiten und Diskussionen fördern den Austausch und deine aktive Beteiligung.

Wichtig: Die Kamera muss während des Unterrichts eingeschaltet sein, um deine Anwesenheit zu dokumentieren und ein Miteinander im virtuellen Klassenraum zu schaffen.

Zum Einstieg gibt es am ersten Kurstag eine Einführung mit technischer Unterstützung – auch ohne Vorkenntnisse bist du gut vorbereitet.

Kann ich mit einem Smartphone oder Tablet teilnehmen?

Smartphones sind nicht geeignet, Tablets nur eingeschränkt – je nach Modell. Wir empfehlen die Nutzung eines Laptops oder PCs, da diese:

  • einen größeren Bildschirm bieten,
  • die Arbeit mit mehreren Fenstern erleichtern,
  • und mit Tastatur & Maus schnelle Eingaben ermöglichen.

Das unterstützt dich optimal beim Bearbeiten von Aufgaben, Darstellen von Unterrichtsmaterial und Nachschlagen von Informationen.

Erhalte ich für meine Fort- oder Weiterbildung Unterrichtsmaterial?

Dein Unterrichtsmaterial stellen wir dir digital in einer Cloud zur Verfügung. Du benötigst lediglich einen Webbrowser, um darauf zuzugreifen. Du kannst die Unterlagen speichern und jederzeit über den bereitgestellten Link öffnen. Den Link sowie eine Einführung in die Cloud erhältst du am ersten Kurstag.

Was ist der apm E-Campus?

Der E-Campus ist eine Online-Lernplattform. Hier werden Lerninhalte vermittelt und abgefragt, zum Beispiel durch E-Learning, Modulprüfungen oder Abschlussprüfungen. Für die Nutzung des E-Campus erhältst du deine Zugangsdaten sowie eine umfassende Einweisung während deines Kurses.

Können im Rahmen der Fort- und Weiterbildung zusätzliche Kosten anfallen?

Falls Fehlzeiten entstehen, die mit Nachholterminen verbunden sind, kann eine Verwaltungspauschale anfallen. Die genauen Regelungen zum Umgang mit Fehlzeiten werden am ersten Kurstag erläutert und sind in den Kurs- und Prüfungsinformationen festgehalten. Auch ab der zweiten Kursumbuchung kann eine Pauschale berechnet werden.

Was ist Behandlungspflege?

Behandlungspflege sind Leistungen der häuslichen Pflege, die auf ärztliche Anordnung erfolgen. Behandlungspflege darf nur durch entsprechend qualifizierte bzw. geschulte Pflegepersonen erbracht werden.

Welche Leistungen können durchgeführt werden?

Die HKP-Assistenzkräfte können für folgende Leistungen der Anlage 5/5a eingesetzt werden:
Nr. Leistung – Leistungsbeschreibung/Kurzfassung (maßgebend ist der Inhalt der HKP-Richtlinie)

10                    Blutdruckmessung
12                    Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung
17                    Inhalation
26.1 bis 26.6    Medikamentengabe (außer Injektionen, Infusionen, Instillationen)
26.7.2              Richten von ärztlich verordneten Medikamenten in einer Tagesdosierbox
31.3                 Abnehmen eines Kompressionsverbandes
31.4                 Anziehen Kompressionsstrümpfe/Strumpfhose Kl. I
31.5                 Anziehen Kompressionsstrümpfe/Strumpfhose Kl. II-IV
31.6                 Ausziehen Kompressionsstrümpfe/Strumpfhose Kl. I-IV
31d.1               Anlegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen
31d.2               Ablegen von ärztlich verordneten Bandagen und Orthesen

An wen richtet sich die Weiterbildung?

Die verantwortliche Pflegefachkraft trägt die Verantwortung dafür, dass die eingesetzten Assistenzkräfte fachlich geeignet sind. Dazu gehört insbesondere, dass sie über Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen – in der Regel auf dem Sprachniveau B2 – und das persönliche Verantwortungsbewusstsein für die Aufgaben mitbringen.

Bevor eine HKP-Assistenzkraft eigenständig Leistungen erbringen darf, muss sie:

  • mindestens drei Monate in der Pflege beschäftigt sein
  • und durch die verantwortliche Pflegefachkraft vor Ort in ihre Aufgaben eingewiesen werden.

Diese Einarbeitung sowie der Einsatz der Assistenzkraft werden vom Pflegedienst dokumentiert.

Gibt es Fördermöglichkeiten?

Folgende Fördermöglichkeiten bestehen für die Weiterbildung:

fortbildung@apm.de

Ich habe Teile des theoretischen Unterrichts verpasst, was nun?

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine 100%ige Anwesenheit an den Seminartagen. Fehlzeiten müssen nachgeholt und werden mit 150,00 € in Rechnung gestellt. Bitte setze dich per E-Mail mit uns in Verbindung, dann kann ein Ersatztermin vereinbart werden. Bei längerem Krankheitsausfall oder anderweitiger Verhinderung, sprich uns bitte an und wir suchen eine Lösung.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um an der Prüfung teilnehmen zu können?

Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung ist eine 100%ige Anwesenheit an den Seminartagen im Online-Live-Seminar. Du kannst an der Prüfung teilnehmen, sobald die Fehlzeiten nachgeholt wurden.

Wie läuft die Prüfung am Ende der Weiterbildung ab?

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung die in Ortspräsenz durchgeführt wird. Sie dauert 45 Minuten und wird im Multiple Choice Format durchgeführt. Es sind keine Hilfsmittel erlaubt.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Bei Nichtbestehen der Prüfung (zwei reguläre Prüfungsversuche) hast du die Gelegenheit diese einmalig kostenfrei nachzuholen. Eine ggf. notwendige zweite Nachholprüfung würde mit 100,00 € zusätzlich in Rechnung gestellt werden müssen.

Darf ich nach erfolgreichem Bestehen der Prüfungen direkt die Behandlungspflege durchführen?

Gemäß dem Rahmenvertrag § 132a Abs. 4 SGB V über die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege müssen die eingesetzten HKP-Assistenzkräfte vor der ersten eigenständigen Leistungserbringung mindestens 3 Monate in der Pflege beschäftigt sein und von der verantwortlichen Pflegefachkraft in die jeweiligen Situationen vor Ort eingewiesen werden. Dies wird durch den Pflegedienst dokumentiert.

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Zuletzt aktualisiert: 04.02.2026 - 10:46 Uhr

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